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BGH, 04.11.1959 - 2 StR 403/59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 18.12.1957 - 4 StR 106/57
Auszug aus BGH, 04.11.1959 - 2 StR 403/59
Bei dieser Sachgestaltung gebietet es der Sinn des Straffreiheitsgesetzes - vgl. die vergleichbaren Erwägungen des 4. Strafsenats in BGHSt 11, 119, 123 - die Beendigung der Straftat mit dem Eintritt des tatbestandlichen Erfolges gleichzusetzen und nicht auf einen Ungewissen künftigen Zeitpunkt zu verlegen.